So sieht meine Abrechnung aus

Kosten

Meine Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden sowohl von allen gesetzlichen sowie allen privaten Krankenversicherungen anerkannt. Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu den jeweiligen Kosten.

Zur Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel übernommen. 

Sofern Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung von der Krankenkasse getragen wird, ist zu Beginn die Vorlage der Versichertenkarte notwendig. Sowohl die Sprechstunde als auch probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – zusätzlich wird ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt. Sobald Ihr Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist, übernimmt sie die Gesamtkosten für eine Psychotherapie und es kommen keine weiteren Kosten (mit Ausnahme von Vereinbarungen zum Ausfallhonorar) auf Sie zu.

Zur Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung

Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen unterschiedlich und hängen von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie Unsicherheiten bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen lassen. Nach der Besprechung mit dem Psychotherapeuten, fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an. Die Therapiesitzungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 3,5-facher Satz – aktuell etwa 140,77€) abgerechnet.

Zur Kostenübernahme durch die Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie teilweise von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Informieren Sie sich vor Therapiebeginn, inwiefern die Beihilfestelle Kosten erstattet und welche Unterlagen für eine Psychotherapiebeantragung einzureichen sind. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich.

Psychotherapie als selbst finanzierte Leistung

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung selber zu finanzieren. Wenn z.B. Ihr privater Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht involviert oder Sie dies aus persönlichen Gründen bevorzugen, ist eine Selbstfinanzierung möglich. Ich berate Sie dazu gerne in einem persönlichen Gespräch. Die Kosten hierfür werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 3,5-facher Satz – aktuell etwa 140,77€) abgerechnet.

Achtung
Die Praxis ist vom 29.03.24 – 08.04.24 wegen Urlaub geschlossen.

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