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Meine Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenversicherungen anerkannt. Zu den jeweiligen Kosten und zur Kostenübernahme berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist zu Beginn die Vorlage Ihrer Versichertenkarte erforderlich. Sowohl die psychotherapeutischen Sprechstunden als auch die probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die anschließende Therapie wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nach Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der bewilligten Psychotherapie. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht, ausgenommen gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen zum Ausfallhonorar.
Die Bedingungen für die Kostenübernahme unterscheiden sich je nach privater Krankenversicherung und dem von Ihnen gewählten Tarif. Bitte klären Sie offene Fragen vor Aufnahme der Psychotherapie direkt mit Ihrer Versicherung. Empfehlenswert ist eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn.
Nach den ersten Gesprächen können Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Unterlagen für das Antragsverfahren anfordern. Die Abrechnung der Sprechstunden und Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vor Behandlungsbeginn wird hierzu eine Honorarvereinbarung geschlossen.
Je nach Tarif ist es möglich, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt oder ein Selbstbehalt verbleibt.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in der Regel anteilig von Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn darüber, in welchem Umfang die Beihilfe die Kosten erstattet und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Die notwendigen formellen Schritte bereite ich gemeinsam mit Ihnen vor.
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu finanzieren. Das kann etwa der Fall sein, wenn Ihr privater Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nicht oder nur eingeschränkt vorsieht oder wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vor Beginn der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. Zu den Einzelheiten berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Neben der psychotherapeutischen Behandlung biete ich auch psychologische Beratung, Paarberatung und Coaching an. Diese Leistungen sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet.
Sie unterscheiden sich von Psychotherapie. Im Vordergrund steht nicht die Behandlung einer psychischen Erkrankung, sondern die Klärung persönlicher, partnerschaftlicher oder beruflicher Fragestellungen. Das kann zum Beispiel in Umbruchphasen, bei wiederkehrenden Konflikten, in Entscheidungssituationen oder bei Fragen der beruflichen Rolle und Verantwortung sinnvoll sein.
Vor Beginn wird gemeinsam geklärt, welches Anliegen besteht, ob Beratung oder Coaching der passende Rahmen ist und in welcher Form die Zusammenarbeit erfolgen kann. Sollte sich im Gespräch zeigen, dass eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, wird dies offen besprochen.
Das Honorar richtet sich nach Art, Dauer und Umfang des jeweiligen Angebots und wird vor Beginn transparent vereinbart.
Eine Erstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen ist für psychologische Beratung, Paarberatung und Coaching nicht vorgesehen.