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So sieht meine Abrechnung aus

Kosten

Meine Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenversicherungen anerkannt. Zu den jeweiligen Kosten und zur Kostenübernahme berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Zur Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist zu Beginn die Vorlage Ihrer Versichertenkarte erforderlich. Sowohl die psychotherapeutischen Sprechstunden als auch die probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für die anschließende Therapie wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Nach Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten der bewilligten Psychotherapie. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht, ausgenommen gegebenenfalls gesonderte Vereinbarungen zum Ausfallhonorar.

Zur Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung

Die Bedingungen für die Kostenübernahme unterscheiden sich je nach privater Krankenversicherung und dem von Ihnen gewählten Tarif. Bitte klären Sie offene Fragen vor Aufnahme der Psychotherapie direkt mit Ihrer Versicherung. Empfehlenswert ist eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn.

Nach den ersten Gesprächen können Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Unterlagen für das Antragsverfahren anfordern. Die Abrechnung der Sprechstunden und Therapiesitzungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vor Behandlungsbeginn wird hierzu eine Honorarvereinbarung geschlossen.

Je nach Tarif ist es möglich, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten nicht vollständig übernimmt oder ein Selbstbehalt verbleibt.

Zur Kostenübernahme durch die Beihilfe

Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in der Regel anteilig von Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Therapiebeginn darüber, in welchem Umfang die Beihilfe die Kosten erstattet und welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Die notwendigen formellen Schritte bereite ich gemeinsam mit Ihnen vor.

Psychotherapie als selbst finanzierte Leistung

Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu finanzieren. Das kann etwa der Fall sein, wenn Ihr privater Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen nicht oder nur eingeschränkt vorsieht oder wenn Sie aus persönlichen Gründen keine Abrechnung über Ihre Versicherung wünschen.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Vor Beginn der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung geschlossen. Zu den Einzelheiten berate ich Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Urlaub

Die Praxis ist vom 11.08. bis 17.08.2026 wegen Urlaub geschlossen.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die psychiatrische oder psychosomatische Klinik in Heidelberg.

Über die Terminservicestelle (☎ 116 117) können Sie zeitnah Termine bei ambulanten Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen erhalten.