Meine Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden sowohl von allen gesetzlichen sowie allen privaten Krankenversicherungen anerkannt. Ich berate Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu den jeweiligen Kosten.
Die tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel übernommen.
Sofern Sie gesetzlich versichert sind und die Behandlung von der Krankenkasse getragen werden soll, ist zu Beginn die Vorlage der Versichertenkarte notwendig. Sowohl die Sprechstunden als auch die probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen – zusätzlich wird ein Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Therapie gestellt. Sobald Ihr Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist, übernimmt sie die Gesamtkosten für eine Psychotherapie und es kommen keine weiteren Kosten (mit Ausnahme von Vereinbarungen zum Ausfallhonorar) auf Sie zu.
Die Bedingungen sind zwischen den Privatkassen unterschiedlich und hängen von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie Unsicherheiten bei Ihrer privaten Krankenversicherung klären. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen lassen. Nach der Besprechung mit dem Psychotherapeuten, fordern Sie bei Ihrer Krankenversicherung Unterlagen für die Beantragung an. Die Sprechstunden und Therapiesitzungen werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (Sprechstunden: GOÄ 2,3-facher Satz; Therapiesitzungen: GOÄ über 3,5-facher Satz) abgerechnet. Es ist möglich, dass Ihre Krankenversicherung die Kosten nur teilweise übernimmt und ein Selbstbehalt auf Sie zukommen kann.
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten der ambulanten Psychotherapie teilweise von Ihrer Krankenkasse und der Beihilfestelle übernommen. Informieren Sie sich vor Therapiebeginn, inwiefern die Beihilfestelle Kosten erstattet und welche Unterlagen für eine Psychotherapiebeantragung einzureichen sind. Die erforderlichen formellen Angelegenheiten übernehme ich.
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu finanzieren. Wenn z.B. Ihr privater Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht involviert oder Sie dies aus persönlichen Gründen bevorzugen, ist eine Selbstfinanzierung möglich. Ich berate Sie dazu gerne in einem persönlichen Gespräch. Die Kosten hierfür werden von mir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ über 3,5 facher Satz) abgerechnet.
Die Praxis ist vom 23.05. – 07.06.2026 wegen Urlaub geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die psychiatrische oder psychosomatische Klinik in Heidelberg.
Ab dem Spätsommer steht vormittags voraussichtlich ein Behandlungsplatz zur Verfügung. Sie können gerne am besten per Mail ein Erstgespräch ab Ende Juni vereinbaren.
Eine Warteliste wird nicht geführt.
Sie können über die Terminservicestelle (☎ 116 117) zeitnah Termine bei ambulanten Psychiater:innen und Psychotherapeut:innen erhalten.